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   OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04   

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OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04 (https://dejure.org/2005,3608)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.01.2005 - 3 W 198/04 (https://dejure.org/2005,3608)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 3 W 198/04 (https://dejure.org/2005,3608)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung eines Sonderrechtsnachfolgers an eine schuldrechtliche Nutzungsvereinbarung der Wohnungseigentümer; Rechtskontrolle des tatrichterlichen Ermessens nach Durchführung einer förmlichen Parteivernehmung von Amts wegen im Streitverfahren nach dem ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 2; ; FGG § 15; ; ZPO §§ 445 ff analog

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht - schuldrechtliches Sondernutzungsrecht und Sonderrechtsnachfolge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindung des Sonderrechtsnachfolgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 343 (Ls.)
  • FGPrax 2005, 149
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Diese Rechtsfolge gilt unbeschadet der behaupteten Kenntnis der Beteiligten zu 3) und 4) von der schuldrechtlichen Vereinbarung mit ihren Voreigentümern im Zeitpunkt ihres Erwerbs (OLG Hamm, ZMR 1996, 671, 673 f m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 2. August 1989 -BReg 2 Z 39/89 -, zitiert nach Juris).

    Es hat ferner richtig angenommen, dass eine derartige Schuldübernahme die positive Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen einer Vereinbarung betreffend die Alleinnutzung voraussetzt und die Feststellung seines rechtsgeschäftlichen Willens, in diese Vereinbarung eintreten zu wollen (OLG Hamm, ZMR 1996, 671, 674 und NJW-RR 1993, 1295, 1296).

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Im WEG-Verfahren als echter Streitigkeit der freiwilligen Gerichtsbarkeit darf das Gericht davon ausgehen, dass die Beteiligten regelmäßig von sich aus alle ihnen vorteilhaften Umstände vorbringen und dafür auch Beweis antreten ( BGHZ 146, 241, 249 f).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Die Parteivernehmung von Amts wegen darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Prozesstoffes bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache (hier: Schuldbeitritt der Beteiligten zu 3) und 4)) spricht (std. Rspr.; vgl BGH NJW 1999, 363, 364 m.w.N.).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Damit handelte es sich schon nicht um den klassischen Fall eines sog. "Vier-Augen-Gesprächs", bei welchem der einen Partei ein Zeuge zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlungen geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann (vgl. dazu EGMR NJW 1995, 1413 und BVerfGE 2001, 2531); selbst bei einer solchen Konstellation ist eine Parteivernehmung im übrigen dann nicht geboten, wenn die Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, nach § 141 ZPO angehört wird (BGH ZIP 2003, 594, 595 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Damit handelte es sich schon nicht um den klassischen Fall eines sog. "Vier-Augen-Gesprächs", bei welchem der einen Partei ein Zeuge zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlungen geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann (vgl. dazu EGMR NJW 1995, 1413 und BVerfGE 2001, 2531); selbst bei einer solchen Konstellation ist eine Parteivernehmung im übrigen dann nicht geboten, wenn die Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, nach § 141 ZPO angehört wird (BGH ZIP 2003, 594, 595 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Dessen freie Beweiswürdigung unterliegt im revisionsähnlichen Verfahren der Rechtsbeschwerde nur einer eingeschränkten Nachprüfung dahin, ob er den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und feststehenden Erfahrungssätze verstoßen hat; insbesondere obliegt die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen allein dem Tatrichter (Senat, OLGR Zweibrücken, 2004, 87, 88 f; BayObLG NJW-RR 2004, 939, 940; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnrn. 42, 43 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    2 a) Das Landgericht hat im Weiteren nicht verkannt, dass von der fehlenden Bindungswirkung nach § 10 Abs. 2 WEG unberührt bleibt die Möglichkeit eines rechtsgeschäftlichen Eintritts der Sonderrechtsnachfolger in die mit ihren Vorgängern getroffene schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung (vgl. Wenzel, ZWE 2000, 550, 553; OLG Köln, DNotZ 2002, 223, 225 f).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 152/81

    Begründung des Absehens von einer Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Einer schriftlichen Darlegung der Gründe, die das Landgericht bewogen haben, von der Möglichkeit einer Parteivernehmung von Amts wegen keinen Gebrauch zu machen, bedurfte es nach Lage der Dinge hier nicht (vgl. BGH LM Nr. 2 zu § 448 ZPO; BGH NJW 1983, 2033, 2034).
  • OLG Hamm, 29.03.1993 - 15 W 391/92

    Guter Glaube des Wohnungsgrundbuchs; Rechtsfolgen der unterlassenen Übernahme der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Es hat ferner richtig angenommen, dass eine derartige Schuldübernahme die positive Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen einer Vereinbarung betreffend die Alleinnutzung voraussetzt und die Feststellung seines rechtsgeschäftlichen Willens, in diese Vereinbarung eintreten zu wollen (OLG Hamm, ZMR 1996, 671, 674 und NJW-RR 1993, 1295, 1296).
  • KG, 19.07.2004 - 24 W 318/02

    Wohnungseigentum: Rechtsfolgen der Gestattung der Errichtung eines Aufzugs beim

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04
    Das Verhalten der Beteiligten zu 3) und 4) ist deshalb weder als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) noch als schikanös (§ 226 BGB) zu bewerten (vgl. auch KG ZMR 2005, 75, 76 f).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 39/89
  • OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem

    Eine derartige Vertragsübernahme setzt nach der Rechtsprechung die positive Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen einer Vereinbarung und die Feststellung seines rechtsgeschäftlichen Willens, in diese Vereinbarung eintreten zu wollen, voraus (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 W 198/04, NZM 2005, 343).
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Auch eine positive Kenntnis des Sonderrechtsnachfolgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 149; Senat FGPrax 1997, 15).
  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

    Denn die von den Antragsgegnern damit behauptete schuldrechtliche Sondernutzungsvereinbarung hätte gegen die daran unstreitig nicht beteiligten Antragsteller nach § 10 Abs. 2 WEG nur gewirkt, wenn sie - wie tatsächlich nicht - im Grundbuch eingetragen und damit "verdinglicht" worden wäre (vgl. hierzu z.B. Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 281 und BayObLG DNotZ 2005, 789).
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Der Bestellungsakt wirkt auch dann fort, wenn sämtliche Sondernachfolger der Vereinbarung beigetreten sind (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2005, 343; BayObLG, NZM 2001, 753, 754; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 10 Rn. 16; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 10 WEG Rn. 11).
  • AG Oberhausen, 02.05.2018 - 34 C 28/17

    Einigung über ein Sondernutzungsrecht ohne Grundbucheintrag bindet den

    Auch eine positive Kenntnis des SonderrechtsnachfoIgers genügt nämlich nicht, um dessen Bindung an die Vereinbarung auszulösen (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 149; Senat, FGPrax 1997, 15, OLG Hamm DNotZ 2008, 382).
  • LG Dortmund, 03.05.2013 - 17 S 208/12

    Zulässigkeit eines WEG-Beschlusses über die Vermietung der nicht von einem

    Ist ein Sondernutzungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen, geht es nach Ansicht der Rechtsprechung wie jede andere schuldrechtliche Vereinbarung auch in dem Augenblick unter, in dem ein neuer Erwerber durch Eintragung im Grundbuch Mitglied der Gemeinschaft geworden ist (OLG Zweibrücken NZM 2005, 343; OLG Köln NZM 2001, 1135).
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